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Führungsstrukturen

Die EFSA wird von einem Verwaltungsrat geleitet, dessen Mitglieder den Auftrag haben, im öffentlichen Interesse zu handeln. Die laufenden Geschäfte der EFSA liegen in der Verantwortung des Geschäftsführenden Direktors und des Management-Teams.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat trägt Sorge, dass die Behörde effektiv und effizient arbeitet, ihren Auftrag gemäß der Gründungsverordnung wahrnimmt und den Erwartungen der europäischen und nationalen Institutionen, der Interessengruppen sowie der Öffentlichkeit entspricht.

Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrats sind:

  • die Erstellung des Haushaltsplans und der Arbeitsprogramme der EFSA sowie die Überwachung ihrer Ausführung;
  • die Ernennung des Geschäftsführenden Direktors sowie der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien;
  • die Sicherstellung, dass die Prioritäten der EFSA im Einklang mit ihrem Auftrag und ihren Schlüsselaufgaben stehen;
  • die Gewährleistung, dass die Behörde ihre Finanzen ordnungsgemäß verwaltet und ihrer Rechenschaftspflicht in angemessener Weise nachkommt.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit der Mehrheit seiner Mitglieder gefasst.

Dem Verwaltungsrat gehören Vertreter der 27 Mitgliedstaaten (mit Stellvertretern), 4 Vertreter der Zivilgesellschaft und anderer Interessen in der Lebensmittelkette (mit Stellvertretern), 2 Vertreter der Europäischen Kommission (mit Stellvertretern), 2 Vertreter des Europäischen Parlaments (ohne Stellvertreter), 2 Vertreter der EFTA-/EWR-Länder und 1 Vertreter der EFTA-Überwachungsbehörde (mit Stellvertretern) an.

Alles in allem setzt sich der Verwaltungsrat aus 38 Mitgliedern und 36 Stellvertretern zusammen.

Die Verwaltungsratsmitglieder und ihre Stellvertreter werden aufgrund ihrer einschlägigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Rechts und der Politik im Bereich Lebensmittelkette, einschließlich Risikobewertung, ausgewählt und ernannt. Somit sind einschlägige Kenntnisse in organisatorischen und Führungsfragen sowie in verwaltungstechnischen, finanziellen und rechtlichen Fragen im Verwaltungsrat gewährleistet.

Die Vertreter der Mitgliedstaaten werden von den Mitgliedstaaten selbst ausgewählt und vom Europäischen Rat ernannt.

Die Vertreter der Zivilgesellschaft und von Interessen in der Lebensmittelkette werden vom Europäischen Rat im Benehmen mit dem Europäischen Parlament anhand einer von der Europäischen Kommission erstellten Liste ernannt.

Vertreter der EU-Organe und der EFTA-Länder werden direkt von den Organen und den Ländern selbst ernannt.

Alle Sitzungen des Verwaltungsrats werden aufgezeichnet und können von der Öffentlichkeit nach erfolgter Registrierung verfolgt werden. Die Aufzeichnungen der Sitzungen werden auf der Website der EFSA eingestellt. Sämtliche relevanten Dokumente werden vor den Sitzungen auf der Website veröffentlicht.

Leitungsebene

Der Geschäftsführende Direktor der EFSA, derzeit Bernhard Url (ernannt im Mai 2014), ist der gesetzliche Vertreter der Behörde. Er ist – in Absprache mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten – für alle operativen Angelegenheiten und Personalfragen sowie die Erstellung des Jahresarbeitsprogramms zuständig. Der Geschäftsführende Direktor wird vom Verwaltungsrat der EFSA ernannt, dessen Mitglieder ihn auch per Mehrheitsbeschluss seines Amtes entheben können.