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EFSA bewertet Sicherheit von Grünteekatechinen

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Die EFSA hat die Sicherheit von Grünteekatechinen aus ernährungsbedingten Quellen bewertet, nachdem Bedenken hinsichtlich ihrer möglichen schädlichen Wirkungen auf die Leber aufgekommen waren. Die EFSA gelangte zu dem Schluss, dass Katechine aus Grünteeaufgüssen und ähnlichen Getränken im Allgemeinen sicher sind. Werden sie als Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel, das konzentrierte Mengen von Nährstoffen oder anderen Stoffen enthält, die als Ergänzung der normalen Ernährung dienen sollen. eingenommen, können Katechine in Dosen von 800 mg/Tag oder darüber jedoch gesundheitliche Bedenken hervorrufen.

Grüner Tee wird aufgrund seiner vermeintlichen gesundheitlichen Vorteile weit verbreitet konsumiert, doch in der EU und darüber hinaus gibt es auch Berichte über mögliche schädliche Wirkungen. Auslöser für die Bewertung von Grünteekatechinen durch die EFSA waren Bedenken aus den nordischen Ländern, nachdem Fälle von Leberschäden gemeldet wurden, die möglicherweise mit der Verwendung von Grüntee-Produkten in Zusammenhang stehen.

Katechine sind Stoffe, die natürlicherweise in grünem Tee enthalten sind; der häufigste ist Epigallocatechingallat (EGCG). In ihrer Sicherheitsbewertung untersuchte die EFSA mögliche Zusammenhänge zwischen der Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird. von EGCG aus Grünteeaufgüssen bzw. Nahrungsergänzungsmitteln und Leberschäden.

Keine Bedenken für Aufgüsse

Für Aufgüsse mit grünem Tee kamen die Sachverständigen der EFSA zu dem Schluss, dass im Allgemeinen, selbst nach hohem Konsum, keine Hinweise auf Leberschäden vorliegen und dass die wenigen beim Menschen berichteten Fälle von Leberschäden wahrscheinlich auf seltene und unvorhersehbare Reaktionen zurückzuführen sind. Daher stuften die Sachverständigen Katechine aus mit heißem Wasser aufgegossenem grünem Tee sowie aus Instant- und trinkfertigen Grünteegetränken mit ähnlichem Katechingehalt als allgemein sicher ein.

Für Nahrungsergänzungsmittel befanden die EFSA-Sachverständigen – ausgehend von Humanstudien, die mit Freiwilligen unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt wurden –, dass EGCG-Dosen von 800 mg/Tag mit ersten Anzeichen von Leberschäden in Zusammenhang stehen können. Auch wenn für Ergänzungsmittel auf der Basis von grünem Tee keine Hinweise auf Leberschäden bei Dosen unter 800 mg/Tag vorlagen, konnten die Sachverständigen keine unbedenkliche Dosis Gesamtmenge eines Stoffs (z.B. einer Chemikalie oder eines Nährstoffs), die einem einzelnen Organismus verabreicht bzw. von einem Organismus, einer Population oder einem Ökosystem aufgenommen bzw. absorbiert wird. anhand der vorliegenden Daten bestimmen.

Katechingehalte unterscheiden sich

Nahrungsergänzungsmittel mit Grünteekatechinen führen zu einer täglichen EGCG-Aufnahme von 5-1000 mg. Diese Nahrungsergänzungsmittel sind in der Regel für Erwachsene bestimmt. Die durchschnittliche tägliche EGCG-Aufnahme, die sich aus dem Konsum traditioneller Grünteeaufgüsse ergibt, liegt zwischen 90 und 300 mg, kann aber bei Erwachsenen, die große Mengen dieser Getränke zu sich nehmen, bis zu 866 mg pro Tag erreichen.

Katechine in Grüntee-Extrakten, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, können konzentrierter sein, eine andere Zusammensetzung haben oder ein anderes Verzehrsmuster aufweisen als Katechine aus Grünteeaufgüssen. Beispielsweise werden Aufgüsse meist zusammen mit Lebensmitteln und über den Tag verteilt konsumiert, während Nahrungsergänzungsmittel, insbesondere solche zum Abnehmen, eher in nüchternem Zustand und in einer einzigen Tagesdosis eingenommen werden.

Empfehlungen und nächste Schritte

Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes empfiehlt die EFSA, weitere Studien zu den Wirkungen von Grünteekatechinen durchzuführen. Die Sachverständigen schlugen auch eine klarere Kennzeichnung von Grüntee-Produkten (insbesondere von Nahrungsergänzungsmitteln) hinsichtlich ihrer Katechingehalte und möglicher Gesundheitsrisiken vor. Das Gutachten der EFSA wird nun der Europäischen Kommission übermittelt, die als Risikomanager über die geeignetsten Folgemaßnahmen entscheiden wird.

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