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EFSA bewertet die Sicherheit von Steviolglycosiden

Das für Lebensmittelzusatzstoffe zuständige Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, das ANS-Gremium , hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, d. h. aus Pflanzenblättern extrahierten Süßungsmitteln, bewertet und für deren sichere Verwendung einen Wert für die zulässige tägliche Aufnahmemenge festgelegt. Die Bewertung wurde an die Europäische Kommission übermittelt, die prüfen wird, ob sie die Substanzen in der Europäischen Union für ihre vorgeschlagene Verwendung — insbesondere in zuckerfreien Lebensmitteln oder Lebensmitteln mit niedrigen Brennwerten wie bestimmten aromatisierten Getränken, Süßwaren ohne zusätzlich zugesetztem Zucker oder niedrige Brennwerte aufweisende Suppen — zulassen wird.

Toxikologische Tests haben gezeigt, dass die Substanzen weder genotoxisch noch krebserregend sind und auch keine negativen Auswirkungen auf die Fortpflanzungsorgane des Menschen oder das ungeborene Leben haben. Das Gremium hat eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake — ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet.)[1] von 4 mg pro kg Körpergewicht für Steviolglycoside festgelegt, einen Wert, der mit demjenigen des vom Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) festgelegten in Einklang steht.

Das Gremium weist jedoch darauf hin, dass dieser ADI-Wert sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern überschritten werden könnte, wenn diese Süßungsmittel in den von den Antragstellern vorgeschlagenen Höchstmengen aufgenommen werden.

Steviolglycoside sind intensive Süßungsmittel, die aus den Blättern der Stevia-Pflanze (Stevia rebaudiana Bertoni) extrahiert werden. Diese Substanzen, zu denen beispielsweise Steviosid und Rebaudiosid gehören, sind 40- bis 300-mal süßer als Saccharose.

Die EFSA überprüfte die Sicherheit von Süßungsmitteln im Rahmen von drei in Bezug auf Zulassungsanträge eingereichten Dossiers. Lebensmittelzusatzstoffe wie Süßungsmittel müssen auf europäischer Ebene ausdrücklich zugelassen werden, bevor sie in Lebensmitteln verwendet werden können.

[1] Die zulässige tägliche Aufnahmemenge ist die Menge einer Substanz, die ein Mensch pro Tag über sein gesamtes Leben ohne spürbare Auswirkungen auf seine Gesundheit aufnehmen kann.

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