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Tierschutz bei der Schlachtung

Beim Tierschutz bei der Schlachtung geht es darum, Schmerzen, Stress oder Leiden für Nutztiere zum Zeitpunkt der Tötung so gering wie möglich zu halten.

Mitarbeiter von Schlachthöfen müssen eine Vielzahl von Verfahren beachten. Zum Beispiel müssen sie regelmäßige Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Tiere zwischen Ende des Betäubungsvorgangs und Todeseintritt keine Anzeichen von Wahrnehmung oder Empfindung aufweisen. Werden Tiere ohne vorherige Betäubung geschlachtet, sind regelmäßige Kontrollen nötig, um sicherzustellen, dass sie keine Anzeichen von Wahrnehmung oder Empfindung aufweisen, bevor ihre Ruhigstellung beendet wird und sie zugerichtet oder gebrüht werden.

Die Arbeit der wissenschaftlichen EFSA-Sachverständigen in diesem Bereich trägt auf verschiedene Weise zu einem besseren Tierschutz in Schlachthöfen bei. So erstellen sie etwa wissenschaftliche Gutachten zu Indikatoren für das Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen von Tieren oder zu Studien über Betäubungsmethoden.

Die EFSA unterstützt die nationalen Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten, indem sie Treffen zum Erfahrungs- und Wissensaustausch über den Tierschutz zum Zeitpunkt der Tötung organisiert.

Meilensteine

  1. 2020

    Juni

    Die EFSA veröffentlicht ein wissenschaftliches Gutachten zum Wohlergehen von Schweinen bei der Schlachtung. Darin wird eine Reihe von Gefahren genannt, die Tierschutzfragen aufwerfen – z. B. Belastung durch Hitze, Durst, Hunger über einen längeren Zeitraum und Atemnot. Soweit möglich, werden Präventiv- und Korrekturmaßnahmen vorgeschlagen. Die Sachverständigen gelangen zu dem Schluss, dass die Gefährdung des Wohlergehens von Schweinen bei der Schlachtung sich vor allem aus unzureichender Ausbildung des Personals und mangelhaft konzipierten und errichteten Schlachtanlagen ergibt.

  2. Januar

    Die EFSA veröffentlicht drei Gutachten zum Wohlergehen von Kaninchen. In dem ersten Gutachten wird das Wohlergehen von Kaninchen in verschiedenen Haltungssystemen in der EU verglichen. Es kommt zu dem Schluss, dass das Wohlergehen von ausgewachsenen Kaninchen, die in konventionellen Käfigsystemen gehalten werden, schlechter ist als das von Kaninchen, die in anderen Systemen gehalten werden. In den beiden anderen Gutachten geht es um Fragen des Wohlergehens im Zusammenhang mit: Betäubungsmethoden bei der Schlachtung und Tiertötung aus anderen Gründen als der Fleischerzeugung (z. B. Seuchenbekämpfung).

  3. 2019

    November

    Die EFSA veröffentlicht zwei wissenschaftliche Gutachten zum Wohlergehen von Geflügel bei der Schlachtung.Die umfassende Übersicht erfasst den gesamten Schlachtprozess von der Ankunft und dem Entladen über die Betäubung bis hin zum Ausbluten und Töten. Darin wird eine Reihe von Gefahren genannt, die Tierschutzfragen aufwerfen – z. B. Schmerzen, Durst, Hunger oder Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Soweit möglich, werden Präventiv- und Korrekturmaßnahmen vorgeschlagen.

  4. 2018

    Juli

  5. 2017

    Mai

    Sachverständige der EFSA untersuchen verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Schlachtung von trächtigen Nutztieren in der Europäischen Union. Ihr wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen. – das sich auf Milchkühe und Fleischrinder, Schweine, Pferde, Schafe und Ziegen bezieht – vermittelt neue Erkenntnisse darüber, wie viele trächtige Tiere in der EU geschlachtet werden, warum sie geschlachtet werden und ob die Föten von Nutztieren Schmerzen, Leiden oder Unbehagen erleiden können.

  6. 2013

    Dezember

    Die EFSA veröffentlicht vier wissenschaftliche Gutachten zum Wohlergehen von RindernSchweinenSchafenZiegen und Geflügel bei der Schlachtung. In diesen Gutachten werden Indikatoren für das Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen von Tieren bei der Schlachtung identifiziert. Beispiele für Indikatoren sind Atmen und Blinzeln, wobei die Indikatoren je nach Tierart und Stufe im Schlachtverfahren variieren.

    Die Sachverständigen geben auch Hinweise zur Berechnung der Anzahl von Tieren, die bei der Schlachtungsüberwachung zu kontrollieren ist.

EU-Rechtsrahmen

Die EU-Rechtsvorschriften über die Tötung von Tieren zielen darauf ab, ausgehend von wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischer Erfahrung, Schmerzen und Leiden der Tiere durch den Einsatz korrekt angewandter Betäubungsverfahren so gering wie möglich zu halten. Sie gelten für Nutztiere.