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EFSA-Gutachten zu vier Stoffen, die zur Dekontamination von Geflügelschlachtkörpern verwendet werden: Beurteilung der Auswirkungen auf bakterielle Toleranz und Antibiotikaresistenz

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat untersucht, ob die Verwendung von vier antimikrobiellen Stoffen[1] zur Dekontamination von Geflügelschlachtkörpern[2] zu einer erhöhten bakteriellen Toleranz und Antibiotikaresistenz[3]führt. Das EFSA-Gremium für Biologische Gefahren (BIOHAZ) gelangte zu dem Schluss, dass es trotz einer langen Anwendungsgeschichte keine veröffentlichten Daten gibt, die darauf hindeuten, dass die vier Stoffe[4] zu einer erhöhten bakteriellen Toleranz gegenüber diesen Stoffen oder zu einer erhöhten Resistenz gegenüber therapeutischen Antibiotika und anderen antimikrobiellen Mitteln führen. Das Gremium empfahl außerdem die weitere Erforschung der Wahrscheinlichkeit einer Zunahme der Toleranz von Bakterien gegenüber diesen Arten von Stoffen und der Möglichkeit ihrer Resistenz gegenüber therapeutischen Antibiotika und anderen antimikrobiellen Mitteln.

Das BIOHAZ-Gremium stellte fest, dass es gewisse Hinweise auf eine bakterielle Toleranz gegenüber anderen antimikrobiellen Stoffen oder Bioziden gebe,[5] die nicht Gegenstand dieses Gutachtens waren. Diese Daten basierten jedoch entweder auf Laborversuchen, die nicht immer den Bedingungen in der Praxis entsprechen, oder waren auf die unsachgemäße Verwendung von Bioziden zurückzuführen.

Die EFSA gab 2005 und 2006 verschiedene Gutachten zu diesen vier antimikrobiellen Stoffen ab, worin sowohl die Sicherheit ihrer Anwendung auf Lebensmitteln als auch ihre Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt. in Bezug auf die Abtötung oder Verminderung von Bakterien untersucht wurde. Bei der Beurteilung der vier Stoffe gelangte das EFSA-Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, (AFC) zu dem Schluss, dass auf der Grundlage der verfügbaren Daten unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine Sicherheitsbedenken bestehen. Das BIOHAZ-Gremium seinerseits untersuchte die Wirksamkeit eines der vier Stoffe – Peroxysäuren – und sah sich mangels ausreichender Daten, einschließlich der vom Antragsteller eingereichten, nicht in der Lage zu beurteilen, ob diese Stoffe Bakterien auf Geflügel wirksam abtöteten oder verminderten.

Die folgenden früheren Gutachten zu den vier Stoffen wurden von der EFSA abgegeben:

AFC-Gremium:

BIOHAZ-Gremium:

Gemeinsamer AFC-BIOHAZ-Leitfaden für die Einreichung von Daten

  • Das BIOHAZ- und das AFC-Gremium der EFSA erarbeiteten auch einen gemeinsamen Leitfaden für die Einreichung von Daten zur Beurteilung der Sicherheit und Wirksamkeit von Stoffen für die Beseitigung der mikrobiellen Oberflächenkontamination von Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

[1] Antimikrobielle Stoffe: Chlordioxid, saures Natriumchlorit, Trinatriumphosphat und Peroxysäuren.
[2] Solche Stoffe sind zurzeit in den Vereinigten Staaten in Gebrauch, um Bakterien wie z. B. Salmonella oder Campylobacter auf Geflügel abzutöten oder ihre Zahl zu vermindern. In der EU sind bisher keine solchen Stoffe zugelassen, können jedoch gemäß den EU-Rechtsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 853/2004) erlaubt werden, sofern eine eingehende wissenschaftliche Bewertung vorausgeht.
[3] Antibiotikaresistenz ist die Fähigkeit eines Mikroorganismus (z. B. eines Bakteriums oder Pilzes), den Wirkungen eines Antibiotikums zu widerstehen. Es handelt sich um eine bestimmte Art der Arzneimittelresistenz.
[4] Unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen.
[5] Chemikalien zur Bekämpfung von Schädlingen, Unkraut, Pilzen usw., wie etwa Pestizide, Herbizide oder Fungizide.

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