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Klonen von Tieren

Beim Klonen von Tieren Technik, die angewendet wird, um eine exakte genetische Kopie eines Tieres zu erstellen. geht es darum, ein Tier zu erzeugen, welches im Wesentlichen eine Kopie des Ausgangstiers ist. Die hierzu am häufigsten verwendete Methode ist der so genannte somatische Zellkerntransfer (somatic cell nucleus transfer — SCNT). Dabei wird eine genetische Kopie eines Tiers durch Ersetzen des Kerns einer unbefruchteten Eizelle durch einen Zellkern einer Körperzelle (somatischen Zelle) des Tiers erzeugt, um einen Embryo zu erhalten. Der Embryo wird dann in ein Ersatzmuttertier verpflanzt, in dessen Gebärmutter er sich bis zur Geburt entwickelt. Pflanzen werden seit vielen Jahren durch Klonen erzeugt, indem aus einem kleinen Teil der Pflanze eine neue Pflanze gezogen wird, was seit geraumer Zeit für bestimmte Obst- und Gemüsesorten, etwa Bananen, kommerziell in größerem Maßstab praktiziert wird. Diese Technologie wird seit kurzem auch bei Tieren angewendet (seit 1996 mit der Geburt des Schafes Dolly).

Die Rolle der EFSA

In Europa werden Entscheidungen darüber, ob Maßnahmen zur Herstellung oder zum Verkauf von Lebensmitteln getroffen werden sollen oder ob diese auf den Markt gebracht werden können, von der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten in ihrer Funktion als Risikomanager getroffen. Die Rolle der EFSA im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit besteht darin, Risikobewertungen durchzuführen und objektive wissenschaftliche Empfehlungen zur Untermauerung solcher Entscheidungen auszusprechen. Das abschließende Gutachten der EFSA unterstützt die Risikomanager, wenn sie künftige Maßnahmen der EU in Verbindung mit Tierklonen, deren Nachkommen und deren Produkten — wie Fleisch und Milch — in Erwägung ziehen.

Die EFSA hat im Juli 2008 ein wissenschaftliches Gutachten über die Auswirkungen des Klonens von Tieren auf die Lebensmittelsicherheit, die Tiergesundheit, den Tierschutz und die Umwelt angenommen. Im Jahr 2009 hat die EFSA eine Stellungnahme veröffentlicht, mit dem die im Gutachten von 2008 enthaltenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen bestätigt wurden. Diese Arbeiten erfolgten auf Ersuchen um wissenschaftliche Beratung zu dieser Thematik, welches von der Europäischen Kommission an die EFSA gerichtet worden war.

Das Gutachten der EFSA vom Juli 2008

Das Gutachten enthält die folgenden wesentlichen Schlussfolgerungen:

  • Unsicherheiten in der Risikobewertung bestehen durch die begrenzte Anzahl verfügbarer Studien, den geringen Umfang untersuchter Stichproben und allgemein das Fehlen eines einheitlichen Ansatzes, mit dem alle für dieses Gutachten wichtigen Punkte und Fragen zufriedenstellender behandelt werden könnten. Dieses Gutachten bezieht sich ausschließlich auf Schweine und Rinder, den beiden Tierarten Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art., zu denen angemessenes Datenmaterial vorlag.
  • Es zeigte sich, dass die Gesundheit und das Wohlergehen eines signifikanten Anteils der geklonten Tiere, hauptsächlich in der juvenilen Phase (Wachstumsphase nach der Geburt) von Rindern und in der perinatalen Phase (kurz vor oder nach der Geburt) von Schweinen, nachteilig (oft schwer und mit tödlichem Verlauf) beeinflusst waren.
  • Somatischer Zellkerntransfer (das am häufigsten verwendete Verfahren, um Tiere zu klonen) führte jedoch auch zu gesunden Rinder- und Schweineklonen und gesunden Nachkommen, die bezüglich einer Reihe von Parametern wie physiologische Merkmale, Verhalten und klinischer Status mit entsprechend konventionell erzeugten Tieren vergleichbar sind.
  • Es gibt keine Anzeichen dafür, dass im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit Unterschiede zwischen dem Fleisch und der Milch von Klonen und ihren Nachkommen und dem Fleisch und der Milch von konventionell erzeugten Tieren bestehen. Eine solche Schlussfolgerung basiert auf der Annahme, dass Fleisch und Milch von gesunden Tieren stammen, auf welche die einschlägigen Lebensmittelkontrollen angewendet werden.
  • Es wurden keine Auswirkungen auf die Umwelt prognostiziert, allerdings stehen hierzu nur in begrenztem Umfang Daten zur Verfügung.

Die EFSA hat am 11. Januar 2008 den Entwurf eines Gutachtens zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Alle interessierten Kreise sind dabei aufgefordert worden, wissenschaftliche Beiträge zu dieser Konsultation einzureichen. Im Verlauf der öffentlichen Konsultation zu den Auswirkungen des Klonens von Tieren auf die Lebensmittelsicherheit, die Tiergesundheit, den Tierschutz und die Umwelt gingen bei der EFSA 128 verschiedene Stellungnahmen(die Gesamtzahl der Beiträge betrug, sich wiederholende Kommentare eingerechnet, 285) von insgesamt 64 Interessenvertretern ein (darunter Einzelpersonen, Nichtregierungsorganisationen, Organisationen aus der Industrie und nationalen Bewertungsgremien). Diese Beiträge wurden in einer Sondersitzung der Arbeitsgruppe des Wissenschaftlichen Ausschusses geprüft, bevor die Arbeiten an dem Entwurf des Gutachtens abgeschlossen wurden.

Eine Redaktionsgruppe aus Mitgliedern des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Arbeitsgruppe setzten die Arbeiten an dem Entwurf fort, wobei die vorliegenden Fakten — darunter Beiträge aus der öffentlichen Konsultation — berücksichtigt wurden. Das Gutachten wurde in der Plenarsitzung des Wissenschaftlichen Ausschusses im Juli 2008 angenommen.

Im Juni 2009 hat die EFSA eine Stellungnahme betreffend das Klonen von Tieren veröffentlicht, die auf den Empfehlungen des Gutachtens der EFSA aus dem Jahr 2008 aufbaut. Auf der Grundlage eines Ersuchens der Europäischen Kommission hatte die EFSA die Gesundheit und das Wohlergehen von Klonen während der Lebenszeit sowie die Ursachen von Krankheiten und Mortalität während der Trächtigkeit und in den frühen Lebensphasen untersucht. Zudem hatte die EFSA geprüft, in welchem Ausmaß die gegenwärtigen Erkenntnisse über das Klonen von Rindern und Schweinen auch auf Schafe, Ziegen und Hühner angewendet werden können.

Um dem Ersuchen der Kommission zu entsprechen, hatte die EFSA sämtliche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse in Betracht gezogen, die seit der Veröffentlichung des Gutachtens vom Januar 2008 verfügbar geworden waren, sowie sämtliche Informationen, die in Reaktion auf einen von der EFSA erfolgten Aufruf zum Einreichen von Daten gesammelt worden waren.

In der Stellungnahme hat die EFSA bestätigt, dass die Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus ihrem Gutachten von 2008 weiterhin Geltung haben. Ferner erklärte die EFSA, dass zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Stellungnahme nicht in ausreichendem Maße Datenmaterial vorlag, um die Frage zu beantworten, ob die gegenwärtigen Erkenntnisse über das Klonen von Rindern und Schweinen auch auf Schafe, Ziegen und Hühner angewendet werden können.

Laufende Arbeiten

Am 11. Mai 2010 hat die EFSA ein weiteres Ersuchen der Kommission erhalten, das eine Aktualisierung auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit sowie auf die Tiergesundheit und die Tierschutz-Aspekte des Tierklonens für die Nahrungsmittelproduktion zum Gegenstand hat. Die EFSA hat am 8. Juni 2010 eine weitere öffentliche Aufforderung zum Einreichen von Daten veröffentlicht, um diesem Ersuchen entsprechen zu können. EFSA geht davon aus, im Oktober 2010 — nach Billigung durch den Wissenschaftlichen Ausschuss — eine Stellungnahme zu veröffentlichen.

Ethische Empfehlungen

Die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien (European Group on Ethics in Science and New Technologies — EGE) hat im Januar 2008 ein Gutachten zu den ethischen Aspekten des Klonens von Tieren zum Zwecke der Versorgung mit Lebensmitteln vorgelegt. Dieses wirkt ergänzend in Bezug auf die Arbeiten der EFSA, da die EFSA selbst kein Mandat hat, über ihren wissenschaftlichen Aufgabenbereich hinaus auch ethische, moralische oder andere gesellschaftliche Fragen zu untersuchen.

Die EGE gelangt in ihrem Gutachten zu folgender Schlussfolgerung: „In Anbetracht des Leidens und der Gesundheitsprobleme von Ersatzmuttertieren und Tierklonen hat die EGE Zweifel, ob das Klonen von Tieren für die Lebensmittelversorgung ethisch gerechtfertigt ist. Ob dies auch für die Nachkommen gilt, bleibt der weiteren wissenschaftlichen Forschung vorbehalten. Es gibt derzeit keine überzeugenden Argumente, welche die Produktion von Lebensmitteln geklonter Tiere und ihrer Nachkommen rechtfertigen.“ Die EGE hat außerdem die Voraussetzungen für künftige Maßnahmen festgelegt, falls Lebensmittelprodukte von Tierklonen künftig auf den europäischen Markt gelangen sollten.

Internationale Aktivitäten

Klonen ist ein internationales Thema. Klonmethoden werden in einer Reihe von Ländern verwendet, und in manchen Fällen, vornehmlich in den Vereinigten Staaten, sind sie weiter entwickelt als in Europa. Die Behörde für Lebensmittelsicherheit in den Vereinigten Staaten, die Food and Drug Administration (FDA), hat bereits ein Gutachten über die Risiken für die Lebensmittelsicherheit vorgelegt. In den Vereinigten Staaten fungiert die FDA als Risikomanager und Risikobewerter zugleich und hat sowohl Entscheidungen getroffen als auch wissenschaftliche Empfehlungen ausgesprochen.

Die FDA gelangt zu der Schlussfolgerung, dass „Fleisch und Milch von geklonten Rindern, Schweinen und Ziegen und die Nachkommen von Klonen von Tierarten Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art., die traditionell als Lebensmittel verzehrt werden, genauso sicher für den Verzehr sind wie Lebensmittel, die von konventionell erzeugten Tieren stammen [...] Die Behörde fordert keine Kennzeichnung oder andere zusätzliche Maßnahmen für Lebensmittel, die aus geklonten Rindern, Schweinen und Ziegen oder deren Nachkommen hergestellt werden, weil Lebensmittel aus diesen Quellen sich nicht von Lebensmitteln unterscheiden, die von konventionell erzeugten Tieren stammen [...] Da Klone für die Zucht verwendet werden sollen, wird nicht davon ausgegangen, dass sie in signifikanten Mengen in die Lebensmittelkette gelangen. Ihre durch normale Fortpflanzung reproduzierten Nachkommen dagegen sollen zur Erzeugung von Fleisch und Milch verwendet werden, die auf den Markt gelangen. Derzeit hält die Behörde an ihrer Empfehlung fest, dass Lebensmittel, die von Klonen anderer Tierarten als Rinder, Schweine und Ziegen (z. B. Schafe) stammen, nicht in die Lebensmittelkette gelangen dürfen.

Vergleicht man die Gutachten der FDA und der EFSA, so fällt auf, dass die EFSA im Gegensatz zur FDA auch auf Fragen des Tierschutzes eingeht. Die Europäische Kommission wird darüber hinaus im europäischen Kontext auch dem Gutachten der EGE über ethische Fragen Rechnung tragen, die von der FDA ebenfalls nicht in Betracht gezogen werden.

Andere Länder sind in ihren Diskussionen über das Klonen und dessen mögliche Risiken noch nicht so weit fortgeschritten.

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema „Klonen“

Beim Klonen wird die genetische Veranlagung des Tiers, dem die Zelle zur Erzeugung von geklonten Nachkommen entnommen wurde, reproduziert. Diese Nachkommen ähneln einem Zwilling oder einer Kopie, welche die gleiche genetische Ausstattung besitzen. Es muss jedoch unterschieden werden zwischen dem Klonen einerseits und einer genetischen Veränderung andererseits, bei der die charakteristischen Merkmale der Tiere durch eine unmittelbare Veränderung der DNS-Sequenz verändert werden.

Das Klonen wurde als potenzielle Technologie zur Erzeugung qualitativ hochwertiger Pflanzen und Tiere entwickelt. Stammt der Klon von einer Rasse, die frei von bestimmen Krankheiten ist, kann die Krankheit bei dieser Rasse ausgerottet werden. Darüber hinaus könnten damit die besten Rassen und das hochwertigste Fleisch und andere Produkte in einer stets gleich bleibenden Qualität erzeugt werden. Daher sind die potenziellen Vorteile gegen die möglichen Risiken abzuwägen. Die EFSA hat noch keinen Standpunkt zu der Frage entwickelt, ob das Klonen nutzbringend ist.

FAQ

Klonen ist eine Form der Reproduktion. Die am häufigsten verwendete Methode ist der so genannte somatische Zellkerntransfer. Dabei wird eine genetische Kopie eines Tiers durch Ersetzen des Kerns einer unbefruchteten Eizelle durch einen Zellkern einer Körperzelle (somatischen Zelle) des Tiers erzeugt, um einen Embryo zu erhalten. Der Embryo wird dann in ein Ersatzmuttertier verpflanzt, in dessen Gebärmutter er sich bis zur Geburt entwickelt.

Je weiter sich die Technologie des Klonens entwickelt, desto realistischer erscheint die Möglichkeit, dass Lebensmittelprodukte von geklonten Tieren oder ihren Nachkommen auf den Markt gebracht werden. Daher hat die Europäische Kommission die EFSA um wissenschaftliche Beratung zu den Auswirkungen des Klonens von Tieren auf die Lebensmittelsicherheit, auf die Tiergesundheit, auf den Tierschutz sowie auf die Umwelt ersucht. Die EFSA liefert der Europäischen Kommission und anderen Europäischen Risikomanagern, welche die Entscheidungsträger für alle zukünftigen Maßnahmen der Europäischen Union in Bezug auf geklonte Tiere und Lebensmittelprodukte auf der Basis von geklonten Tieren und deren Nachkommen sind, wissenschaftliche Empfehlungen.

Die Kommission hat ferner von der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien (European Group on ethics in Science and New Technologies — EGE) ein Expertengutachten erhalten. Dadurch wird die Arbeit der EFSA ergänzt, da sie selbst kein Mandat hat, über ihren wissenschaftlichen Aufgabenbereich hinaus auch ethische, moralische oder andere gesellschaftliche Fragen zu untersuchen. Die Kommission wird anschließend entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. In anderen Ländern wird derzeit dieselbe Thematik untersucht, beispielsweise in den Vereinigten Staaten, wo die US-amerikanische Bundesbehörde für die Überwachung der Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (Food and Drug Administration — FDA) ebenfalls eine Risikobewertung erstellt hat.

Klonen ist zurzeit in Europa keine kommerzielle Praxis. Es liegen keine Informationen vor, die darauf hindeuten würden, dass sich Produkte von geklonten Tieren bereits in anderen Teilen der Welt auf dem Markt befinden. In den Vereinigten Staaten besteht seit Juli 2001 ein freiwilliges Moratorium in Bezug auf den Verkauf von solchen Produkten.

Das Gutachten der EFSA aus dem Jahr 2008 von enthält folgende wesentlichen Schlussfolgerungen:

  • Unsicherheiten in der Risikobewertung entstehen durch die begrenzte Anzahl verfügbarer Studien, den geringen Umfang untersuchter Stichproben und allgemein das Fehlen eines einheitlichen Ansatzes, mit dem alle für dieses Gutachten wichtigen Punkte und Fragen zufriedenstellender behandelt werden könnten. Dieses Gutachten betrifft ausschließlich Schweine und Rinder, da zu diesen beiden Tierarten Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art. in ausreichendem Ausmaß Datenmaterial vorlag.
  • Es zeigte sich, dass die Gesundheit und das Wohlergehen eines signifikanten Anteils der geklonten Tiere, hauptsächlich in der juvenilen Phase von Rindern und in der perinatalen Phase von Schweinen, nachteilig (oft schwer und mit tödlichem Verlauf) beeinflusst waren.
  • Somatischer Zellkerntransfer (das am häufigsten verwendete Verfahren, um Tiere zu klonen) führte jedoch auch zu gesunden Rinder- und Schweineklonen und gesunden Nachkommen, die bezüglich einer Reihe von Parametern wie physiologische Merkmale, Verhalten und klinischer Status entsprechend konventionell erzeugten Tieren vergleichbar sind.
  • Es gibt keine Anzeichen, dass im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit Unterschiede zwischen dem Fleisch und der Milch von Klonen und ihren Nachkommen und dem Fleisch und der Milch von konventionell erzeugten Tieren bestehen. Eine solche Schlussfolgerung basiert auf der Annahme, dass Fleisch und Milch von gesunden Tieren stammen, auf die die einschlägigen Lebensmittelkontrollen angewendet werden.
  • Es wurden keine Auswirkungen auf die Umwelt vorausgesehen, allerdings stehen hierzu nur in begrenztem Umfang Daten zur Verfügung.

In einer im Juni 2009 angenommenen Stellungnahme hat die EFSA bestätigt, dass die Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus ihrem Gutachten von 2008 weiterhin Geltung haben. Ferner erklärte die EFSA, dass zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Stellungnahme nicht in ausreichendem Maße Datenmaterial vorlag, um die Frage zu beantworten, ob die gegenwärtigen Erkenntnisse über das Klonen von Rindern und Schweinen auch auf Schafe, Ziegen und Hühner angewendet werden können.

Die wissenschaftliche Beratungsleistungen der EFSA sowie diejenige der EGE werden als Informationsgrundlage für alle möglichen künftigen Maßnahmen dienen, die von der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Parlament in Bezug auf geklonte Tiere und auf der Grundlage dieser Tiere hergestellten Nahrungserzeugnisse getroffen werden.