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EFSA veröffentlicht Leitlinienen zur Risikobewertung von aus GV-Tieren gewonnenen Lebens- und Futtermitteln sowie zu den damit zusammenhängenden Aspekten der Tiergesundheit und des Tierschutzes

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Leitlinien zur Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. von aus genetisch veränderten (GV-) Tieren gewonnenen Lebens- und Futtermitteln sowie zu den damit zusammenhängenden Aspekten der Tiergesundheit und des Tierschutzes veröffentlicht. Das Dokument beschreibt die spezifischen Datenanforderungen und zu befolgende Methodik für die Risikobewertung von aus GV-Tieren gewonnenen Lebens- und Futtermitteln, sollte ein entsprechender Antrag auf Marktzulassung in der Europäischen Union (EU) eingereicht werden. Der dargelegte Risikobewertungsansatz vergleicht GV-Tiere und daraus gewonnene Lebens- und Futtermittel mit ihren jeweiligen konventionellen Pendants, wobei Fragen der Lebens- und Futtermittelsicherheit wie auch Aspekte der Tiergesundheit und des Tierschutzes eingebunden werden. Vor Erstellung der endgültigen Fassung hatten Interessengruppen und interessierte Kreise im Sommer 2011 die Möglichkeit, im Rahmen einer öffentlichen Online-Konsultation ihre Stellungnahmen zu einem Entwurf des Leitliniendokuments abzugeben.

Derzeit liegen in der EU keine Anträge auf Marktzulassung von aus GV-Tieren gewonnenen Lebens- und Futtermitteln vor. In den letzten Jahren hat sich die Technologie in diesem Zusammenhang jedoch rasch weiterentwickelt, und in einigen Ländern außerhalb der EU bewerten Regulierungsbehörden bereits die Sicherheit von GV-Tiererzeugnissen, die zu Lebens- und Futtermittelzwecken entwickelt werden. Vor diesem Hintergrund und in Erwartung möglicher künftiger Anträge ersuchte die Europäische Kommission die EFSA, umfassende Leitlinien zur Risikobewertung von aus GV-Tieren gewonnenen Lebens- und Futtermitteln sowie zu den damit zusammenhängenden Aspekten der Tiergesundheit und des Tierschutzes zu erarbeiten. Mit der Bewertung der von GV-Tieren ausgehenden Umweltrisiken wird sich ein gesondertes Leitliniendokument der EFSA befassen, zu dem im Verlauf diesen Jahres eine öffentliche Konsultation erfolgen soll.

Im aktuellen Leitliniendokument wird ein Ansatz der Risikobewertung beschrieben, mit dem GV-Tiere und daraus gewonnene Lebens- und Futtermittel mit ihren jeweiligen konventionellen Pendants verglichen werden. Diese Art Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art. der vergleichenden Bewertung ist nach geltenden EU-Rechtsvorschriften für alle genetisch veränderten Organismen ( GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt.), deren Marktzulassung beantragt wird, erforderlich. Ihr liegt die Annahme zugrunde, dass die sichere Verwendung von Lebens- und Futtermitteln, die aus konventionell gezüchteten Tieren hergestellt werden, über einen ausreichend langen Zeitraum nachgewiesen wurde und daher als Vergleichsbasis für die Risikobewertung von aus GV-Tieren gewonnenen Lebens- und Futtermitteln dienen kann.

Darüber hinaus wird in den Leitlinien die vorgeschiebene Methodik für die vergleichende Bewertung von Aspekten hinsichtlich der Gesundheit und des Schutzes von GV-Tieren beschrieben. Diese Bewertung erfolgt in doppelter Hinsicht: zum einen in Bezug auf das GV-Tier selbst, zum anderen im Zusammenhang mit der Risikobewertung von Lebens- und Futtermitteln, da der Gesundheitszustand und das Befinden der Tiere als wichtige Indikatoren für die Sicherheit von aus Tieren gewonnenen Erzeugnissen betrachtet werden.

Das letzte Kapitel des Dokuments enthält Empfehlungen für die Überwachung und Beobachtung nach der Markteinführung (Post-Market Monitoring – PMM) von GV-Tieren und aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermitteln. Im Rahmen der PMM sollen mögliche unbeabsichtigte Folgen im Zusammenhang mit der genetischen Veränderung ermittelt werden, die nach Erteilung der Marktzulassung auftreten könnten.

Wie bei der Erarbeitung aller Leitlinien der EFSA zu GVO bot die Behörde den Mitgliedstaaten und einer Vielzahl verschiedener Interessengruppen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation die Gelegenheit, Kommentare zu einer Entwurfsfassung des Dokuments abzugeben. Die während der Online-Konsultation des Leitlinienentwurfs eingegangenen Rückmeldungen wurden vom Gremium für genetisch veränderte Organismen (GMO) sowie dem Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) der EFSA bewertet und, sofern wissenschaftlich relevant, in die vorliegende endgültige Version der Leitlinien eingearbeitet.

Notes to editors

Der vollständige Bericht über die öffentliche Konsultation hinsichtlich der Leitlinien zu GV-Tieren wird in Kürze auf der Website der EFSA veröffentlicht werden.

Die in diesen Leitlinien vorgeschlagene Risikobewertung von GV-Tieren folgt einem vergleichenden Ansatz ähnlich dem, den die EFSA für die Risikobewertung von GV-Pflanzen empfiehlt und der gemäß geltendem EU-Recht vorgeschrieben ist.

In der EU wurden zwar bislang keine Anträge auf Marktzulassung von GV-Tieren gestellt, doch prüft die US-Behörde zur Lebens- und Arzneimittelüberwachung (FDA) derzeit einen Antrag aus der Industrie auf Inverkehrbringen von GV-Lachs.

Die Leitlinien der EFSA zur Risikobewertung von aus GV-Tieren gewonnenen Lebens- und Futtermitteln sowie zu den damit zusammenhängenden Aspekten der Tiergesundheit und des Tierschutzes wurden im Rahmen eines Arbeitsprogramms erstellt, das im Jahr 2009 in Angriff genommen wurde. Anfang 2009 richtete die EFSA eine Arbeitsgruppe des GMO-Gremiums ein, die sich mit der molekularen Beschreibung und der Bewertung der Sicherheit von aus GV-Tieren gewonnenen Lebens- und Futtermitteln beschäftigen sollte; 2010 wurde eine Arbeitsgruppe des AHAW-Gremiums der EFSA eingerichtet, um die diesbezüglichen Aspekte der Tiergesundheit und des Tierschutzes zu untersuchen. Bereits vor Beginn der Arbeit an den EFSA-Leitlinien zu GV-Tieren hatte die Behörde die Europäische Kommission im Jahr 2008 zu diesem Thema wissenschaftlich und fachlich beraten, und zwar im Zusammenhang mit einem Leitfaden im Codex Alimentarius: „Guideline for the conduct of food safety assessment of foods derived from recombinant- DNA Komplexes, kettenähnliches Molekül, das in allen Lebewesen und einigen Viren vorkommt und die genetischen Informationen (Gene) trägt. Die DNA (dt.: Desoxyribonukleinsäure – DNS) ist in der Lage, sich selbst zu kopieren, und enthält die „Baupläne“aller Proteine, die für die Schaffung und Erhaltung von Leben notwendig sind. animals“ (Leitfaden für die Bewertung der Sicherheit von Lebensmitteln, die aus Tieren mit rekombinierter DNS gewonnen werden). Die Leitlinien der EFSA stützen sich zum Teil auf den Codex Alimentarius, in dem Aspekte der Tiergesundheit und des Tierschutzes allerdings nicht berücksichtigt werden.

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